Kooperationsklassen

Seit 1994 gibt es an der Neurottschule Intensiv-Kooperationsklassen mit Außenklassen der Comeniusschule, Schwetzingen, einer Sonderschule für Geistigbehinderte. Kooperationsklassen werden auf Wunsch der Eltern der Außenklassen und der zuständigen Gremien wie Gesamtlehrer- und Schulkonferenzen, Schulträger und Schulaufsicht aus beiden Schulen eingerichtet. Die Teilnahme an Kooperationsklassen ist freiwillig.

Kooperationsklassen bieten eine intensive Begegnung mit Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung.


Gemeinsames Lernen von Behinderten und Nichtbehinderten

Seit einigen Jahren gibt es in der Neurottschule je eine Klasse in der Grundschule und eine Hauptschulklasse. Im Schuljahr 2009/2010 sind dies eine 3. sowie eine 7. Klasse. Beide Klassen werden von Lehrern der Comeniusschule und der Neurottschule unterrichtet. Für die Hauptschüler sind das beispielsweise die Fächer Religion und Sport sowie die Fächerverbünde WZG, MNT, WAG. In der Grundschule trifft dies auf die Fächer Sport, Kunst, Deutsch (Erzählbereich) und machmal auch HUS zu. Die Schüler machen auch zusammen Musik, wobei im Fach Musik der theoretische Teil für behinderte Schüler eher ausgespart wird. Auch Projektwochen, Ausflüge und Feste erleben behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam.

"Es ist für behinderte und nichtbehinderte Schüler selbstverständlich zu helfen."

Die Förderung von sozialer Kompetenz, Rücksichtnahme und Toleranz sind die Ziele des Zusammenlebens und -lernens von behinderten und nichtbehinderten Schülern in Kooperationsklassen. "Es gibt auffallend wenig Streitereien," fasste die Neurottschullehrerin der 3. Klasse ihre bisherigen Erfahrungen bei einem Interview mit der Internet-Redaktion der Neurottschule zusammen. Sie steht hinter der Idee, Kooperationsklassen zu bilden. "Die Kinder helfen einander," begründet sie ihre Meinung. "Sie sind sensibel für Situationen, in denen Hilfe gebraucht wird - und zwar sowohl die behinderten als auch die nichtbehinderten Kinder," betont sie. Sie führt die Klasse seit drei Jahren.

Dass sich diese Unterrichtspraxis "sehr gut bewährt hat", findet auch der Sonderschullehrer in der 7. Klasse. "Behinderte haben die Möglichkeit, sich in einem "normalen" Umfeld zu erleben und Nichtbehinderte, also Grund- und Haupschüler können gleichermaßen beim gemeinsamen Lernen und selbstverständlichen Umgang miteinander in positven Maße hiervon profitieren," stellt er bei seiner Arbeit fest. "Alle Schüler und Schülerinnen erfahren sich primär als Mensch bzw. Schüler, und somit kann gegenseitiges Vertrauen aufgebaut werden."

Viele Ziele sind durch Team-Teaching erreichbar

Für Lehrkräfte beider Schularten bedeuten Kooperationsklassen oft eine Herausforderung, doch durch die gute Teamarbeit liessen sich viele Unterrichtsinhalte für beide Schülergruppen außergewöhlich gut differenzieren und darstellen. Darüber hinaus profitieren die Schüler in Kooperationsklassen von der Doppelbesetzung (also Grund- bzw. Hauptschullehrer UND Lehrkraft der Comeniusschule) bei gemeinsamem Unterricht.

Viele Ziele können durch diese "Kooperationsklassen" erreicht werden: voneinander lernen, Integration, Sozialisation, Aufbau von Vertrauen und Abbau von Vorurteilen und vieles mehr.

Durch die gute Zusammenarbeit beider Schulen und deren Schulleitungen findet Unterstützung für die beteiligten Lehrkräfte statt sowie Integration der Comenius-LehrerInnen an der Neurottschule. Mit gutem Erfolg also haben sich Außenklassen der Comeniusschule Schwetzingen an der Neurottschule in Ketsch sehr bewährt.

Klassenstufe 4 6 Schülerinnen und Schüler aus der Comeniusschule, Schwetzingen
21 Schülerinnen und Schüler aus der Neurottschule, Ketsch
Klassenstufe 8 6 Schülerinnen und Schüler aus der Comeniusschule, Schwetzingen
15 Schülerinnen und Schüler aus der Neurottschule, Ketsch
Die Schülerinnen und Schüler der Kooperationsklassen kommen aus Schwetzingen, Schwetzingen-Hirschacker, Hockenheim, Neulußheim, Altlußheim und Ketsch. Die Auswärtigen werden mit einem Bus Shuttle morgens zur Neurottschule gebracht und am Nachmittag wieder abgeholt.
Hinweis: Seit 1997 ist die Einrichtung von Außenklassen eindeutig im Schulgesetz &15 geregelt. Hier der betreffende Auszug aus dem Schulgesetz von Baden-Württemberg in der Fassung vom 1.8.1983, geändert am 11.10.2005:

§15 Sonderpädagogische Förderung in Sonderschulen und allgemeinen Schulen

(1) Die Sonderschule dient der Erziehung, Bildung und Ausbildung von behinderten Schülern mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf, die in den allgemeinen Schulen nicht die ihnen zukommende Erziehung, Bildung und Ausbildung erfahren können. Sie gliedern sich in Schulen oder Klassen, die dem besonderen Förderungsbedarf der Schüler entsprechen und nach sonderpädagogischen Grundsätzen arbeiten; sie führen je nach Förderungsfähigkeit der Schüler zu den Bildungszielen der übrigen Schularten, soweit der besondere Förderungsbedarf der Schüler nicht eigene Bildungsgänge erfordert.

Sonderschulen werden insbesondere in den Typen

1. Schulen für Blinde,
2. Schulen für Hörgeschädigte,
3. Schulen für Geistigbehinderte,
4. Schulen für Körperbehinderte,
5. Förderschulen,
6. Schulen für Sehbehinderte,
8. Schulen für Sprachbehinderte,
9. Schulen für Erziehungshilfe,
10. Schulen für Kranke in längerer Krankenhausbehandlung

geführt.

(2) ...

(3) Wenn die besondere Aufgabe der Sonderschule erfüllt ist, sind die Schüler in die allgemeinen Schulen einzugliedern.

(4) Die Förderung behinderter Schüler ist auch Aufgabe in den anderen Schularten. Behinderte Schüler werden in allgemeinen Schulen unterrichtet, wenn sie aufgrund der gegebenen Verhältnisse mit dem jeweiligen gemeinsamen Bildungsgang in diesen Schulen folgen können. Die allgemeinen Schulen werden hierbei von den Sonderschulen unterstützt.

(5) Die allgemeinen Schulen sollen mit den Sonderschulen im Schulleben und im Unterricht, soweit es nach den Bildungs- und Erziehungszielen möglich ist, zusammenarbeiten.

(6)Im Rahmen der gegebenen Verhältnisse können an den Grund-, Haupt- und Realschulen sowie an den Gymnasien Außenklassen von Sonderschulen gebildet werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern.



Danke!Die Internet-Redaktion der Neurottschule dankt den Lehrern Thomas Trnka, Gudrun Ledulé und Jana Hatzenbühler für die Unterstützung zu diesem Artikel.