

Die Schwetzinger Zeitung schrieb in ihrem Ketscher Teil
am 29. März 2006.
Anmeldung der Schulanfänger
Ketsch. Im Schuljahr 2006/2007 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen
dem 1. Juli 1999 und dem 31. August 2000 geboren sind. Nach dem Schulgesetz
können auch noch jüngere Kinder eingeschult werden, wenn die erforderliche
Schulfähigkeit vorliegt: Zum einen sind das die so genannten III. Quartalskinder,
die bis 30. September 2000 geboren sind, und zum anderen erfolgt eine Erweiterung
auf das gesamte sechste Lebensjahr vom 1. Oktober 2000 bis 30. Juni 2001.
Persönlich anzumelden sind auch die im letzten Jahr zurückgestellten
Kinder. Hierbei ist eine Geburtsurkunde (Stammbuch) und gegebenenfalls eine
Taufurkunde vorzulegen.
Die Schulbezirksgrenze verläuft in diesem Jahr wie folgt: I. Rheinstraße, Bahnhofsanlage, Kolpingstraße. Zum Schulbezirk 1 Grundschule/Schulstraße zählen alle Straßen, einschließlich der genannten Grenzstraßen, des südwestlichen Bereichs. Zum Schulbezirk 2 Neurottgrundschule/Gartenstraße zählen alle Straßen, außer den genannten Grenzstraßen, des nordöstlichen Bereichs.
Die Anmeldung an beiden Grundschulen erfolgt am morgigen Donnerstag, von 14 bis 17 Uhr und am Freitag, 31. März, von 9 bis 12 Uhr. gv
© Schwetzinger Zeitung - 29.03.2006
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