Im Spiegel der Presse


Die Schwetzinger Zeitung schrieb in ihrem Ketscher Teil am 16. Februar 2008.

Zulassungen, Unterlagen und Meldefristen

Neurottschule: Abschlussprüfung für Schulfremde


Ketsch. Die Neurottschule informiert darüber, dass Bewerber, die keine öffentliche oder staatlich anerkannte Hauptschule besuchen (Schulfremde), dennoch eine Abschlussprüfung machen können.

Die Prüfung dient dem Erwerb des Abschlusszeugnisses der Hauptschule. Auch wer den Hauptschulabschluss ohne Note in der Fremdsprache erworben hat, kann sich in diesem Fach einer Prüfung unterziehen. Die Meldung für den ersten Termin der Abschlussprüfung ist bis zum 1. März an das Amt für Schulaufsicht und Schulentwicklung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg, mit den kompletten erforderlichen Unterlagen, zu richten.

Der Bewerber darf nicht mehr als einmal erfolglos an der Abschlussprüfung oder der Abschlussprüfung für Schulfremde teilgenommen und keine Hauptschule, Realschule, kein Gymnasium oder keine Sonderschule mit entsprechendem Bildungsgang besucht haben.

Abweichend hiervon werden Schüler der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums zugelassen, wenn ihre Versetzung gefährdet ist und sie im Falle einer Nichtversetzung ihre bisherige Schule verlassen müssten.

Der Meldung sind beizufügen: ein Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsgang und gegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit. Des Weiteren müssen die Geburtsurkunde oder Ablichtung des Personalausweises und die Abgangs- oder Abschlusszeugnisse der besuchten Schulen (beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen) beigelgt sein.

Erklärungen sind darüber abzugeben, ob und mit welchem Erfolg schon einmal an der Abschlussprüfung an Hauptschulen teilgenommen wurde; ferner, ob die Teilnahme in der Fremdsprache gewünscht wird und in welchen Fächern die mündliche und gegebenenfalls praktische Prüfung erfolgen soll. Zu guter Letzt sollten Angaben über die Art der Vorbereitung auf die Prüfung gemacht werden.

Das Amt für Schulaufsicht und Schulentwicklung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entscheidet über Zulassung und Prüfung.

Die zugelassenen Bewerber werden vom Amt für Schulaufsicht und Schulentwicklung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis einer öffentlichen Hauptschule zur Ablegung der Prüfung zugewiesen. Sowohl das Amt für Schulaufsicht und Schulentwicklung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis als auch alle Schulen erteilen Auskunft. zg

© Schwetzinger Zeitung - 16.02.2008

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