Im Spiegel der Presse

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Die Schwetzinger Zeitung schrieb in ihrem Ketscher Teil am 8. April 2008.

Jugendgemeinderatswahl: 13 Kandidaten haben sich um das Amt beworben

Die Chance auf Mitspracherecht nutzen

Ketsch. Zum nunmehr vierten Mal haben die Ketscher Jugendlichen die Gelegenheit, ein eigenes Gremium zu wählen, das vor Ort ihre Interessen vertritt.

Zur Wahl des Jugendgemeinderates sind alle 14- bis 21-Jährigen, die mit Hauptwohnsitz in Ketsch gemeldet sind, aufgerufen (die Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten).

Kandidaten und Termine

13 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich zur Wahl in das Gremium beworben: Sarah Beier, Katharina Gärtner, Eva Hase, Tobias Kapp, Kimberly Klefenz, Tatjana Klefenz, Christina Montag, Sandra Nesic, Sanja Nesic, Sara Nesic, Jana Oszcipok, Jasmin Prudlo und Nicole Rychlik. Neun von ihnen werden für die nächsten zwei Jahre den Jugendgemeinderat bilden.

Die Stimmzettel können vom 21. bis 26. April während der Schulzeit ausgefüllt werden: Montag, 21. April, in der Neurottschule, Dienstag, 22. April, im Hebel-Gymnasium Schwetzingen, Mittwoch, 23. April, im Gauß-Gymnasium Hockenheim, Donnerstag, 24. April, in der Carl-Theodor-Schule Schwetzingen und Freitag, 25. April, in der Marion-Dönhoff-Realschule.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Wahl am Donnerstag, 24. April, von 14 bis 18 Uhr im Rathaus, am Freitag, 25. April, in der Zeit von 15 bis 19 Uhr im Ketscher Jugendtreff und zuletzt noch am Samstag, 26. April, von 19 bis 22 Uhr im Jugendzentrum "GoIn" in Schwetzingen, wo dann auch die Abschlussveranstaltung zur Jugendgemeinderatswahl stattfindet.

Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt öffentlich am Montag, 28. April, im großen Sitzungssaal des Rathauses.

Die Gemeinde besteht aus einem Wahlbezirk. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder den Nachweis erbringt, das wahlberechtigte Alter 14 bis 21 Jahre (Jahrgänge) zu haben und am Wahltag mit Hauptwohnsitz in Ketsch gemeldet zu sein.

Wahlverfahren

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigungskarte oder ihren Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis zur Wahl mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgehalten werden.

Der Wähler hat insgesamt neun Stimmen, das heißt so viele, wie im Jugendgemeinderat Sitze zu vergeben sind. Werden mehr als neun Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Der Wähler kann einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben.

Gewählt werden können nur jene Bewerber, deren Namen auf den vorgedruckten orangefarbenen Stimmzetteln stehen.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie von der Stimmabgabe eines anderen erlangt hat. sas

 

 


© Schwetzinger Zeitung - 08.04.2008

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