

Die Schwetzinger Zeitung schrieb in ihrem Ketscher Teil am 20. April 2010.
Grundschulen
Ketsch. Im Schuljahr 2010/2011 werden alle Kinder schulpflichtig, die zwischen dem 1. Oktober 2003 und dem 30. September 2004 geboren sind, und müssen in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Nach dem Schulgesetz können auch noch jüngere Kinder eingeschult werden, wenn die erforderliche Schulfähigkeit vorliegt. Es erfolgt eine Erweiterung auf das gesamte sechste Lebensjahr vom 1. Oktober 2004 bis zum 30. Juni 2005. Angemeldete Kinder werden schulpflichtig. Über die Einschulung entscheiden wie bisher die Schulleiter.
Anzumelden sind auch die im letzten Jahr zurückgestellten Kinder. Hierbei ist eine Geburtsurkunde (Stammbuch) und gegebenenfalls eine Taufurkunde vorzulegen. Die Kinder sollten sich bei der Anmeldung persönlich vorstellen.
Die Schulbezirksgrenze verläuft in diesem Jahr wie folgt: I. Rheinstraße, Bahnhofsanlage, Goethestraße und Röntgenstraße. Zum Schulbezirk 1 Alte Schule zählen alle Straßen des südwestlichen Bereichs, außer den genannten Grenzstraßen. Zum Schulbezirk 2 Neurottschule zählen alle Straßen des nordöstlichen Bereichs, einschließlich der genannten Grenzstraßen.
Die Anmeldung an beiden Grundschulen erfolgt am Donnerstag, 20. Mai, von 14 bis 17 Uhr und am Freitag, 21. Mai, in der Zeit von 9 bis 12 Uhr. zg
© Schwetzinger Zeitung - 20. April 2010
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