Informationen zur Notbetreuung in der Neurottschule

Aufgrund der pandemiebedingten Schulschließung ab 16.12.2020 wird eine Notbetreuung für die Schultage vom 16.12. bis 22.12.2020 eingerichtet.

Die schulische Notbetreuung stellt grundsätzlich eine Betreuung für den Notfall dar.

Sie richtet sich an (gesunde) Kinder der Klassenstufen 1 bis 7, deren Erziehungsberechtigte von ihrem Arbeitgeber am Arbeitsplatz als unabkömmlich gelten. Dies muss mit einer Bescheinigung für alle Erziehungsberechtigte nachgewiesen werden.

Die Notbetreuung umfasst die Unterrichtszeit des Kinds.
⇒ Am letzten Schultag (22.12.2020) endet der Unterricht um 11.20 Uhr.

Der Bedarf kann auf dem Anmeldebogen tageweise gemeldet werden.

Alle teilnehmenden Schüler*innen müssen zu Unterrichtsbeginn in die Schule kommen.
⇒ Später kommen ist nicht möglich.

Wenn der Bedarf nicht für die gesamte Unterrichtszeit vorliegt, können die Kinder früher nach Hause entlassen werden, sofern dies im Meldebogen notiert wurde.
⇒ Bitte spontane Änderungen vermeiden.

Für Grundschüler, die nach oder vor Ihrem Unterricht in der Kernzeit bzw. im Hort betreut werden sollen, muss dafür ein gesonderter Antrag bei Postillion gestellt werden.

Abmeldung notwendig:
Gibt es Änderungen bei den angemeldeten Zeiten (z.B. weil eine häusliche Betreuung ermöglicht werden kann, weil das Kind krank ist etc.), muss dies bis 8.00 Uhr telefonisch im Sekretariat gemeldet werden.
⇒ Wir planen die Lehrerversorgung entsprechend der gemeldeten Schüler*innen.

Bitte füllen Sie bei Bedarf den Anmeldebogen aus und lassen sie ihn zusammen mit den Arbeitgeber-Bescheinigungen dem Sekretariat der Neurottschule (info@neurottschule-ketsch.de) zukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Rumold, Schulleiter