
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung – ist für alle Schüler ab Klasse 5, sowie für alle Erwachsene in der Schule (Lehrkräfte, Eltern, etc.) verpflichtend vorgeschrieben. Die Grundschüler bitten wir ebenfalls, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. – gilt im Schulhaus, in der Mensa, in den Sporthallen und auf dem gesamten Schulgelände, also auch im Schulhof. Ausnahmen: während des Unterrichts … Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 20/21: Regelungen für die Neurott-Gemeinschaftsschule Ketsch weiterlesen