Mittwoch, 11. März 2020 und Donnerstag, 12. März 2020,
jeweils von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
ohne vorherige Terminvereinbarung.
Für die Anmeldung wird benötigt:
- die Bestätigung der Grundschule und die Grundschulempfehlung (Blatt 3 und 4)
- eine Geburtsurkunde oder einen Geburtsschein Ihres Kindes zur Einsichtnahme
- Nachweis über ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Einsichtnahme
Der erforderliche Nachweis kann auf folgende Weisen erbracht werden:
- durch einen Impfausweis („Impfpass“) oder ein ärztliches Zeugnis (auch in Form einer Anlage zum Untersuchungsheft für Kinder) darüber, dass bei Ihrem Kind ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei Ihrem Kind eine Immunität gegen Masern vorliegt oder
- ein ärztliches Zeugnis darüber, dass Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann (Kontraindikation) oder
- eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein Nachweis nach Nummer 1 oder Nummer 2 bereits vorgelegen hat.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind bei der Anmeldung kennenzulernen!