Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen im Schuljahr 20/21: Regelungen für die Neurott-Gemeinschaftsschule Ketsch

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

– ist für alle Schüler ab Klasse 5, sowie für alle Erwachsene in der Schule (Lehrkräfte, Eltern, etc.) verpflichtend vorgeschrieben. Die Grundschüler bitten wir ebenfalls, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

– gilt im Schulhaus, in der Mensa, in den Sporthallen und auf dem gesamten Schulgelände, also auch im Schulhof.

Ausnahmen:

  • während des Unterrichts
  • beim Essen und/oder Trinken.
  • während eines (Eltern-, Coaching- etc.) Gesprächs, sofern Erwachsene das Abstandsgebot zueinander einhalten.

Bei der Nahrungszubereitung (AES, Weihnachtsbäckerei…) muss grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Um die Maskenpflicht einhalten zu können, empfehlen wir, dass die Schüler jederzeit „Ersatzmasken“ im Schulranzen, in der Hosentasche etc. mit sich führen.

Abstandsgebot

– besteht nicht für Schüler untereinander und nicht für Lehrkräfte zu Schülern. Daher kann Unterricht in gewohnter und vielfältiger Weise stattfinden. Für den Sport- und Musikunterricht gibt es gesonderte Regelungen.

– gilt für alle Erwachsene in der Schule (Lehrkräfte, Eltern etc.), z.B. bei Elternabenden, Gesprächen etc.

Durchmischung vermeiden

Klassen bzw. Jahrgangsstufen sollen möglichst unter sich bleiben. Daher gibt es im Pausenhof ausgewiesene Pausenbereiche mit Sammelpunkten, in denen sich die Klassen einer Jahrgangsstufe aufhalten. Um Durchmischung zu Unterrichtsbeginn bzw. auf dem Weg in die Hofpausen zu vermeiden, führen die Lehrkräfte die Klassen von Sammelpunkt zum Unterrichtsraum bzw. in die Hofpause und wieder zurück. Im Schulhaus gibt es auf dem Boden markierte Wegeregelungen. Mit voranschreitender Fertigstellung der Hoferneuerung, werden sich die Pausenbereiche sukzessive erweitern.

Bei einigen Fächern ist eine Gruppenbildung auf der Jahrgangsstufe ist unumgänglich: Religion/Ethik, Wahlpflichtfächer (Französisch, Technik, AES), Profilfächer (NWT, Musik).

Unterrichtsbeginn und -ende

Die Schülerinnen und Schüler treffen etwa 10 min vor Unterrichtsbeginn an der Schule ein und begeben sich mit ihrer Mund-Nasenbedeckung zu ihren  Sammelpunkten. 5 min vor Unterrichtsbeginn sind Lehrkräfte und Schüler an den Sammelstellen. Die Klassen ziehen mit ihrer Lehrkraft nacheinander ins Schulhaus ein. Eine Aufsicht ist jeweils 15 min vor Unterrichtsbeginn auf den Schulhöfen.

Nach der letzten Stunde werden die Schüler, je nach Alter und Einschätzung der Situation, von den Lehrkräften einzeln entlassen bzw. in den Hof bis zum Sammelpunkten geführt und von dort aus entlassen. Die Schüler sind gehalten sich nach Unterrichtsende nicht mehr auf dem Schulgelände aufzuhalten.

Mittagspause im Ganztagsbetrieb

Angebote in der Mittagspause werden aufgrund der Vorgaben getrennt nach Jahrgangsstufen durchgeführt. Lediglich beim Mittagessen ist es nicht möglich, alle Klassenstufen nacheinander essen zu lassen. Daher stellen wir Trennwände auf und desinfizieren die Tische nach einer Schicht.

Schüler, die nicht in der Mensa oder in einem Angebot sind, halten sich im Hof in abgegrenzten Bereichen auf. Das bislang übliche Zeitfenster der Mittagspause erscheint uns für den eingeschränkten Bewegungsradius zu lang. Daher verkürzen wir die Mittagspause im Schuljahr 20/21 um 10 min, so dass der Nachmittagsunterricht künftig bereits um 15.50 Uhr endet.

Hygiene in den Räumen

In den allen Toiletten und Unterrichtsräumen gibt es Waschbecken mit Handwaschmittel und Einmalpapier-handtüchern. Die Schüler werden regelmäßig zum Händewaschen angehalten, insbesondere vor den Mahlzeiten.

Auf Fluren und in jedem Unterrichtsraum gibt es Hand- und Flächendesinfektionsmittel. Handkontaktflächen (wie z.B. Schalter, Griffe, Tastaturen etc.) werden regelmäßig desinfiziert, in den Fachräumen am Ende des Fachunterrichts.

Elternabende

Elternabende finden in der Zeit vom 5.10. bis 16.10.2020 statt. Aufgrund der für Erwachsene geltenden Abstandsregel können sie nicht in den Klassenzimmern stattfinden. Daher werden für die Elternabende die Aula und die (neue) Mensa zur Verfügung gestellt, in denen der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann.

Bäckerverkauf

Um Durchmischung in der Bäckerschlange zu vermeiden, kann der Pausenverkauf nicht wie gewohnt stattfinden. Alternativ erproben wir bis zu den Herbstferien folgende Vorgehensweise: Pro Klasse werden Bestellungen mit passendem Geldbetrag für ein begrenztes Angebot eingesammelt und von einer Person beim Schulbäcker abgeholt.

Grundsätzlich begrüßen wir in dieser Situation, wenn die Schüler ihr Pausenbrot von zu Hause mitbringen.

Festigungsphase zu Schuljahresbeginn

Die Lehrkräfte achten zu Schuljahresbeginn besonders auf die Feststellung des Lernstands der Klasse und einzelner Schüler. Sie nehmen sich in allen Fächern Zeit für die Wiederholung der Grundlagen und für Inhalte und Kompetenzen, die im letzten Schuljahr nicht vertieft bearbeitet werden konnten.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen

(z.B. Lerngänge ) können stattfinden, sofern:

  • sie nicht mehrtägig sind (gilt zunächst für 1.Halbjahr)
  • sie den Hygienevorschriften entsprechen.
  • sie nur mit einer Klasse durchgeführt werden

Gesundheitserklärung

Nach jedem Ferienabschnitt müssen alle Schüler und Lehrkräfte eine Gesundheitserklärung abgeben. Die Gesundheitserklärung wird vor jedem Ferienabschnitt an die Schüler ausgegeben und auf der Schulhomepage zur Verfügung gestellt. Es gilt ein Betretungs- und Teilnahmeverbot für Schüler, die die Gesundheitserklärung nicht abgegeben haben.

Erkrankungen

Kranke Kinder bleiben grundsätzlich dem Unterricht fern und müssen von den Eltern krank gemeldet werden:

  • Rufen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank. Bitte geben Sie auch der Kernzeit / dem Hort Bescheid.
  • Reichen Sie bitte eine schriftliche Entschuldigung nach, die nach telefonischer Krankmeldung spätestens am 3. Tag nach Krankheitsbeginn der Schule vorliegen muss.

Bei Auftreten von Covid-19 typischen Symptomen bieten die Merkblätter des Landesgesundheitsamts für Eltern und Schule einen guten Überblick über das Vorgehen (siehe Schulhomepage).

Eltern können Kinder (z.B. mit relevanten Vorerkrankungen) von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Die Entscheidung muss generell, also nicht von Tag zu Tag, getroffen werden. Die Schüler sind verpflichtet die Lernmaterialien des Schulunterrichts zu Hause zu bearbeiten. Leistungsfeststellungen können nach Ankündigung durch die Lehrkraft auch im Fernlernunterricht durchgeführt werden. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss ggf. mit einem Arzt geklärt werden.

(Stand: 14.09.2020)